© von Rechtsanwalt Sören Siebert
E-Commerce
Das Widerrufsrecht wurde mit Wirkung zum 04.August 2009 erneut geändert. Auswirkungen hat diese Änderung insbesondere für Dienstleister wie Hoster, Provider und Agenturen. Betroffen sind aber auch Shopbetreiber, die Dienstleistungen anbieten. Diese sollten ihre Widerrufsbelehrung schnellstmöglich anpassen, um keine Abmahnungen zu riskieren.