Welche Bedeutung kommt dem Leistungsort zu?
Da sich der Anfall von in- oder ausländischer Umsatzsteuer nach dem Ort einer Leistung bestimmt, ist dessen zutreffende Festlegung für Unternehmen von entscheidender Bedeutung.
Nur wenn der Ort einer Leistung (als Überbegriff für Lieferungen körperlicher Gegenstände und sonstigen Leistungen, i. d. R. Dienstleistungen) im Inland liegt, kann ein Umsatz steuerpflichtig oder steuerfrei sein. Liegt der Ort eines Umsatzes nicht im Inland, so ist er stets nicht im Inland steuerbar!
Des Weiteren muss ermittelt werden, ob der Empfänger der ausgeführten Leistung ein umsatzsteuerlicher Unternehmer oder ein Nichtunternehmer (Privatperson) ist.
